>> Weil Ihr Zuhause mehr Wert besitzt
als einen Preis. <<
Leistungsstark
Wir wären nicht Planwert Immobilien, würde sich unser Immobilienbewertungs-Knowhow im üblichen Rahmen bewegen. Vielmehr profitieren Sie durch eine Zusammenarbeit von unserer ausgeprägten Marktkenntnis sowie unserem ingenieurtechnischen Verständnis. Auf dieser Grundlage erstellen wir Immobilienbewertungen und Verkehrswertgutachten für Grundstücke, Wohnungen, Häuser sowie für Kapitalanlage- und Mietobjekte. Unsere Wertermittlungen basieren auf den in § 194 BauGB empfohlenen und in der ImmoWertV normierten Bewertungsmethoden (Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren). Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne auch für internationale – über den Geltungsbereich von BauGB und ImmoWertV hinausgehende – Bewertungen zur Seite.
Immobilienbewertungen und Wertgutachten
Objektbewertungen
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Planwert Immobilien bietet Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Objektbewertung durch unsere sachkundigen Ingenieure und Bewertungsspezialisten.
Verkehrswertgutachten
Sie benötigen ein umfangreiches Verkehrswertgutachten für z.B. Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungsauseinandersetzungen oder Ihre Steuererklärung? Planwert Immobilien bietet Ihnen ein professionelles Gutachten durch unsere sachverständige Ingenieurin und Verkehrswertspezialistin Carolin Maier.
Verfahren der Verkehrswertermittlung
Vergleichswertverfahren
Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens nach §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021 erfolgt eine Ermittlung des Verkehrswertes auf Basis von Vergleichspreisen oder -faktoren, die aus realisierten Kaufpreisen von vergleichbaren Immobilien abgeleitet werden. Es findet vorwiegend Anwendung bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. In größeren Wohnsiedlungen mit einer größeren Anzahl an gleichartigen Objekten kann das Vergleichswertverfahren beispielweise auch zur Bewertung von Reihenhäusern oder gleichartigen Siedlungshäusern herangezogen werden.
Beim Sachwertverfahren nach §§ 35 bis 39 ImmoWertV 2021 erfolgt die Wertermittlung auf Grundlage der gewöhnlichen Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2010). Dabei steht die Bausubstanz im Vordergrund. Als Hauptanwendungsbereich dient das Sachwertverfahren zur Bewertung von beispielsweise eigen genutzten Immobilien, Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Villenanwesen.
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
Mittels des Ertragswertverfahrens nach §§ 27 bis 34 ImmoWertV wird der Verkehrswert auf Grundlage der marktüblich erzielbaren Erträge bestimmt. Die Gewinnerzielungsabsicht (Rendite) des Objektes steht hierbei im Vordergrund der Bewertung. Daher wird es vor allem bei Mietwohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeobjekten oder bei vermieteten Wohnungen angewandt. Ebenfalls findet das Ertragswertmodell bei Büro- und Verwaltungsgebäuden, Handels- und Logistikimmobilien, Einkaufsmärkten oder Hotels Anwendung. Zudem ist das Ertragswertverfahren bei der Ermittlung von Beleihungswerten das dominierende Verfahren.
Verfahren der Verkehrswertermittlung
Vergleichswertverfahren
Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens nach §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021 erfolgt eine Ermittlung des Verkehrswertes auf Basis von Vergleichspreisen oder -faktoren, die aus realisierten Kaufpreisen von vergleichbaren Immobilien abgeleitet werden. Es findet vorwiegend Anwendung bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. In größeren Wohnsiedlungen mit einer größeren Anzahl an gleichartigen Objekten kann das Vergleichswertverfahren beispielweise auch zur Bewertung von Reihenhäusern oder gleichartigen Siedlungshäusern herangezogen werden.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren nach §§ 35 bis 39 ImmoWertV 2021 erfolgt die Wertermittlung auf Grundlage der gewöhnlichen Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2010). Dabei steht die Bausubstanz im Vordergrund. Als Hauptanwendungsbereich dient das Sachwertverfahren zur Bewertung von beispielsweise eigen genutzten Immobilien, Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Villenanwesen.
Ertragswertverfahren
Mittels des Ertragswertverfahrens nach §§ 27 bis 34 ImmoWertV wird der Verkehrswert auf Grundlage der marktüblich erzielbaren Erträge bestimmt. Die Gewinnerzielungsabsicht (Rendite) des Objektes steht hierbei im Vordergrund der Bewertung. Daher wird es vor allem bei Mietwohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeobjekten oder bei vermieteten Wohnungen angewandt. Ebenfalls findet das Ertragswertmodell bei Büro- und Verwaltungsgebäuden, Handels- und Logistikimmobilien, Einkaufsmärkten oder Hotels Anwendung. Zudem ist das Ertragswertverfahren bei der Ermittlung von Beleihungswerten das dominierende Verfahren.
Entscheidungen sind wie Bauwerke, sie brauchen ein starkes Fundament.

Josef Alexander Maier
Geschäftsführender Gesellschafter
Bachelor Professional (CCI)
of Real Estate Management
Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
Immobilienkaufmann (IHK)
Immobilientreuhänder (WKO)
Carolin Maier, M.Sc. (TUM)
Geschäftsführende Gesellschafterin
Bauingenieurin (TUM)
Immobilienkauffrau (IHK)


Josef Alexander Maier
Geschäftsführender Gesellschafter
Bachelor Professional (CCI)
of Real Estate Management
Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
Immobilienkaufmann (IHK)
Immobilientreuhänder (WKO)

Carolin Maier, M.Sc. (TUM)
Geschäftsführende Gesellschafterin
Bauingenieurin (TUM)
Immobilienkauffrau (IHK)
Büro München & Umgebung
Standort
(Landkreis Dachau bei München)
Büro Chiemgau, Salzburg & Umgebung
Standort
Hauptstraße 41, 83413 Fridolfing
(Landkreis Traunstein)