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Leistungsstark

Wir wären nicht Planwert Immobilien, würde sich unser Immobilienbewertungs-Knowhow im üblichen Rahmen bewegen. Vielmehr profitieren Sie durch eine Zusammenarbeit von unserer ausgeprägten Marktkenntnis sowie unserem ingenieurtechnischen Verständnis. Auf dieser Grundlage erstellen wir Immobilienbewertungen und Verkehrswertgutachten für Grundstücke, Wohnungen, Häuser sowie für Kapitalanlage- und Mietobjekte. Unsere Wertermittlungen basieren auf den in § 194 BauGB empfohlenen und in der ImmoWertV normierten Bewertungsmethoden (Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren). Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne auch für internationale – über den Geltungsbereich von BauGB und ImmoWertV hinausgehende – Bewertungen zur Seite.

Immobilienbewertungen und Wertgutachten

Objektbewertungen

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Planwert Immobilien bietet Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Objektbewertung durch unsere sachkundigen Ingenieure und Bewertungsspezialisten.

Verkehrswertgutachten

Sie benötigen ein umfangreiches Verkehrswertgutachten für z.B. Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungsauseinandersetzungen oder Ihre Steuererklärung? Planwert Immobilien bietet Ihnen ein professionelles Gutachten durch unsere sachverständige Ingenieurin und Verkehrswertspezialistin Carolin Maier.

Verfahren der Verkehrswertermittlung

Vergleichswertverfahren

 

 

 

Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens nach §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021 erfolgt eine Ermittlung des Verkehrswertes auf Basis von Vergleichspreisen oder -faktoren, die aus realisierten Kaufpreisen von vergleichbaren Immobilien abgeleitet werden. Es findet vorwiegend Anwendung bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. In größeren Wohnsiedlungen mit einer größeren Anzahl an gleichartigen Objekten kann das Vergleichswertverfahren beispielweise auch zur Bewertung von Reihenhäusern oder gleichartigen Siedlungshäusern herangezogen werden.

 

 

 

 

 

Beim Sachwertverfahren nach §§ 35 bis 39 ImmoWertV 2021 erfolgt die Wertermittlung auf Grundlage der gewöhnlichen Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2010). Dabei steht die Bausubstanz im Vordergrund. Als Hauptanwendungsbereich dient das Sachwertverfahren zur Bewertung von beispielsweise eigen genutzten Immobilien, Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Villenanwesen.

Sachwertverfahren

Ertragswertverfahren

 

 

 

Mittels des Ertragswertverfahrens nach §§ 27 bis 34 ImmoWertV wird der Verkehrswert auf Grundlage der marktüblich erzielbaren Erträge bestimmt. Die Gewinnerzielungsabsicht (Rendite) des Objektes steht hierbei im Vordergrund der Bewertung. Daher wird es vor allem bei Mietwohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeobjekten oder bei vermieteten Wohnungen angewandt. Ebenfalls findet das Ertragswertmodell bei Büro- und Verwaltungsgebäuden, Handels- und Logistikimmobilien, Einkaufsmärkten oder Hotels Anwendung. Zudem ist das Ertragswertverfahren bei der Ermittlung von Beleihungswerten das dominierende Verfahren.

Verfahren der Verkehrswertermittlung

Vergleichswertverfahren 

Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens nach §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021 erfolgt eine Ermittlung des Verkehrswertes auf Basis von Vergleichspreisen oder -faktoren, die aus realisierten Kaufpreisen von vergleichbaren Immobilien abgeleitet werden. Es findet vorwiegend Anwendung bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. In größeren Wohnsiedlungen mit einer größeren Anzahl an gleichartigen Objekten kann das Vergleichswertverfahren beispielweise auch zur Bewertung von Reihenhäusern oder gleichartigen Siedlungshäusern herangezogen werden.

Sachwertverfahren

Beim Sachwertverfahren nach §§ 35 bis 39 ImmoWertV 2021 erfolgt die Wertermittlung auf Grundlage der gewöhnlichen Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2010). Dabei steht die Bausubstanz im Vordergrund. Als Hauptanwendungsbereich dient das Sachwertverfahren zur Bewertung von beispielsweise eigen genutzten Immobilien, Ein- bis Zweifamilienhäusern oder Villenanwesen.

Ertragswertverfahren

Mittels des Ertragswertverfahrens nach §§ 27 bis 34 ImmoWertV wird der Verkehrswert auf Grundlage der marktüblich erzielbaren Erträge bestimmt. Die Gewinnerzielungsabsicht (Rendite) des Objektes steht hierbei im Vordergrund der Bewertung. Daher wird es vor allem bei Mietwohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeobjekten oder bei vermieteten Wohnungen angewandt. Ebenfalls findet das Ertragswertmodell bei Büro- und Verwaltungsgebäuden, Handels- und Logistikimmobilien, Einkaufsmärkten oder Hotels Anwendung. Zudem ist das Ertragswertverfahren bei der Ermittlung von Beleihungswerten das dominierende Verfahren.

Entscheidungen sind wie Bauwerke, sie brauchen ein starkes Fundament.

Josef Alexander Maier

Geschäftsführender Gesellschafter

Bachelor Professional (CCI)
of Real Estate Management

Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)

Immobilienkaufmann (IHK)

Immobilientreuhänder (WKO)

Carolin Maier, M.Sc. (TUM)

Geschäftsführende Gesellschafterin

Bauingenieurin (TUM)

Immobilienkauffrau (IHK)

Josef Alexander Maier

Geschäftsführender Gesellschafter

Bachelor Professional (CCI)
of Real Estate Management

Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)

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Immobilientreuhänder (WKO)

Carolin Maier, M.Sc. (TUM)

Geschäftsführende Gesellschafterin

Bauingenieurin (TUM)

Immobilienkauffrau (IHK)

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